- die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
- über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
- über keine bzw. geringe berufliche Erfahrung verfügen,
- in der Regel einen Integrationskurs absolviert oder entsprechende schulische Maßnahmen (Klassen in allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen) bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben,
- PerjuF-H durchlaufen oder auf anderen Wegen die Teilnahmevoraussetzungen erworben haben,
- deutsche Sprachkenntnisse in der Regel mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen,
- über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen und
- eine konkrete Vorstellung davon haben, in welchen ein bis drei Ausbildungsberufen im Handwerk sie eine vertiefende Berufsorientierung durchlaufen wollen.
Die Feststellung, ob die/der Teilnehmende die Voraussetzungen erfüllt, um nach Abschluss der BOF-Maßnahme voraussichtlich eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ) zu beginnen, trifft der Maßnahmeträger in Abstimmung mit der Beratungs- bzw. Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Das Ergebnis ist vom Maßnahmeträger zu dokumentieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration junger Frauen in eine Handwerksausbildung. Eine Teilnahme von jungen Menschen mit Behinderungen soll ermöglicht werden.